21 April, 2026

Digitale Entgeltabrechnung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Erteilung von Abrechnungen in „Papierform“ 
Urteil BAG vom 28. Januar 2025 Aktenzeichen: 9 AZR 48/24

 

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf monatliche Abrechnung in Textform gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO 
  • Die im digitalen Mitarbeiterpostfach gespeicherte elektronische Entgeltabrechnung genügt. Voraussetzung ist, dass sie in einem sicheren, personenbezogenen Speicherbereich abgelegt wird, auf den ausschließlich der jeweilige Arbeitnehmer mittels Benutzernamen und persönlichem Passwort zugreifen kann: Der Arbeitgeber darf keine Möglichkeit haben, die dort einmal hinterlegten Informationen nachträglich zu ändern. 
  • Ob der Arbeitnehmer die in dieser Weise bereitgestellte Entgeltabrechnung tatsächlich abruft, ist unerheblich. Arbeitnehmern, die keine Möglichkeit haben, über ein (ggf. privates) Endgerät auf die im digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegten Dokumente zuzugreifen, muss ermöglicht werden, die Unterlagen im Betrieb einzusehen und gegebenenfalls auszudrucken. 

Mehr Infos: 
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltabrechnungen-als-elektronisches-dokument/ 

20 April, 2026

Diskriminierung durch KI im Recruiting: Sammelklage gegen Workday

KI im Recruiting vor Gericht: Was die Sammelklage gegen Workday für die Zukunft der Arbeit bedeutet

Die Digitalisierung des Recruitings hat in den letzten Jahren massiv an Fahrt aufgenommen. Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-gestützte Systeme, um Bewerbungen effizient zu sichten, Kandidaten zu bewerten und Auswahlprozesse zu beschleunigen. Doch genau hier beginnt ein zunehmend kritischer Diskurs, ausgelöst durch eine aktuelle Sammelklage gegen Workday.

Worum geht es in der Klage?

Im Kern steht der Vorwurf, dass die Recruiting-Software von Workday Bewerber systematisch benachteiligt haben soll. Konkret geht es um Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Alter, ethnischer Herkunft oder Behinderung. Der Kläger behauptet, dass seine Bewerbungen automatisiert aussortiert wurden – ohne faire, individuelle Prüfung.

Die Klage wurde als Sammelklage eingereicht. Das bedeutet, dass potenziell viele weitere Betroffene ähnliche Erfahrungen gemacht haben könnten.

Das eigentliche Problem: Bias in der KI
Der Fall wirft ein grundlegendes Problem auf, das weit über ein einzelnes Unternehmen hinausgeht: algorithmische Verzerrungen (Bias).

KI-Systeme lernen aus Daten – und diese Daten stammen oft aus der Vergangenheit. Wenn in diesen historischen Daten bereits Diskriminierung enthalten ist, besteht die Gefahr, dass die KI diese nicht nur übernimmt, sondern sogar verstärkt. Das Ergebnis: Entscheidungen wirken objektiv, sind es aber nicht.

Wer trägt die Verantwortung?
Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage nach der Verantwortung: Ist das Unternehmen verantwortlich, das die Software einsetzt? Oder der Anbieter, der die KI entwickelt hat? Diese Frage ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt – und genau deshalb könnte dieser Fall richtungsweisend sein.

Warum das Thema jetzt so wichtig ist

Der Einsatz von KI im HR ist längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern gelebte Praxis. Unternehmen nutzen automatisierte Systeme, um:

  • Bewerbungen zu filtern
  • Kandidaten zu ranken
  • Prognosen über „Job Fit“ zu erstellen

Mehr infos: 



19 Januar, 2026

Feedback-Gespräche mit der SAGES-Formel

 Schwierige Gespräche mit der SAGES-Formel führen

Die SAGES-Formel ist ein einfaches und hilfreiches Modell aus der Kommunikation, vor allem für Feedbackgespräche, Konfliktgespräche und wertschätzende Kommunikation. Sie hilft, Botschaften klar, respektvoll und wirksam zu vermitteln.

SAGES steht für:

 S - Sichtweise schildern
Eigene Wahrnehmung oder Beobachtung beschreiben, ohne zu bewerten.
Beispiel: „Mir ist aufgefallen, dass du oft später zum Meeting kommst.“

A | Auswirkung beschreiben
 Erklären, welche Wirkung oder Bedeutung das Geschehen für einen selbst oder andere hat.
Beispiel: „Das führt dazu, dass wir später anfangen und in Zeitdruck geraten.“

G | Gefühle ausdrücken
 Eigene Gefühle in der Situation benennen.
Beispiel: „Ich fühle mich dadurch gestresst.“

E | Erwartung formulieren
Klar sagen, was man sich wünscht oder erwartet.
Beispiel: „Ich wünsche mir, dass du pünktlich bist.“ 

S | Schritt vereinbaren 
Gemeinsam einen konkreten nächsten Schritt festlegen.
Beispiel: „Können wir uns darauf einigen, dass du dich meldest, wenn du dich verspätest?“  


Der praxisorientierter Gesprächsleitfaden der SAGES-Formerl wird häufig in der Ausbildung von Führungskräften und im Personalmanagement eingesetzt und ein wichtiger Bestandteil im Führungskräftetraining, im Personalmanagement und im Kommunikationstraining. Zudem ergänzt die SAGES-Formel etablierte Kommunikationsansätze wie Ich-Botschaften, Feedbackregeln und das Modell der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall Rosenberg. 

18 Januar, 2026

Psychologischer Arbeitsvertrag vs. juristischer Arbeitsvertrag

Woher kommt der Begriff "Psychologischer Arbeitsvertrag?

Ein psychologischer Arbeitsvertrag (auch: psychologischer Vertrag) ist ein Begriff aus der Arbeits- und Organisationspsychologie. Er bezeichnet die unausgesprochenen, subjektiven Erwartungen und Überzeugungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Rechte, Pflichten und gegenseitige Verpflichtungen in einem Arbeitsverhältnis – jenseits des formellen, schriftlichen Arbeitsvertrags.


 

Merkmale eines psychologischen Arbeitsvertrags:

  • Informell und unausgesprochen: Es geht um persönliche Erwartungen, nicht um juristisch fixierte Vereinbarungen.
  • Subjektiv: Jeder Vertragsteilnehmer hat seine eigene Wahrnehmung davon, was vereinbart ist.
  • Wechselseitig: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Erwartungen aneinander
Warum ist der psychologische Arbeitsvertrag wichtig?
  • Einfluss auf Motivation und Zufriedenheit: Wird der psychologische Vertrag erfüllt, steigt die Zufriedenheit und Motivation. Bei „Vertragsbruch“ (z. B. wenn Erwartungen enttäuscht werden) kann es zu Frustration, innerer Kündigung oder Kündigung kommen.
  • Grundlage für Vertrauen: Er beeinflusst, wie vertrauensvoll die Beziehung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber ist.
  • Dynamisch: Er entwickelt sich weiter, z. B. nach Beförderungen, Krisen oder Konflikten.
Erwartungen von Arbeitnehmern:
  • Faire Behandlung
  • Entwicklungsmöglichkeiten
  • Jobsicherheit
  • Wertschätzung und Anerkennung

Erwartungen von Arbeitgebern:
  • Engagement und Loyalität
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Einhalten von Regeln und Deadlines
  • Effizientes und selbstständiges Arbeiten

Der psychologische Arbeitsvertrag spielt eine zentrale Rolle in der Kommunikation von Führungskräften, weil unausgesprochene Erwartungen und wechselseitige Verpflichtungen nur durch klare, wertschätzende und vertrauensvolle Kommunikation erkannt, abgestimmt und aktiv gestaltet werden können.

Literatur: 
Denise Rousseau – eine führende Forscherin auf diesem Gebiet psychologische Arbeitsvertrag. Sie veröffentlichte 1995 das Buch Psychological Contracts in Organizations, eine Standardquelle zur Grundlage und Entwicklung des Konzepts.
 

Dozentenprofil Daniel Weber

Daniel Weber ist Personalleiter eines kommunalen Krankenhauses in Nordrhein-Westfalen und verantwortet in dieser Funktion das Personalwesen für rund 2.000 Beschäftigte in der Klinik sowie in mehreren Tochterunternehmen. Dabei arbeitet er unter Anwendung des TVöD und weiterer Tarifverträge und verfügt über umfassende Erfahrung in tarifgebundenen Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens.

Seine berufliche Laufbahn begann mit einer Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sowie einer anschließenden Fortbildung zum Krankenkassenbetriebswirt. Darauf aufbauend absolvierte er ein Bachelorstudium in International Management mit den Schwerpunkten HR Management und International Economics sowie einen Masterstudiengang in Wirtschaftspsychologie mit Fokus auf Organisationsentwicklung und Eignungsdiagnostik.

Daniel Weber verfügt über langjährige Berufserfahrung im Personalwesen. Neben seiner aktuellen Tätigkeit war er mehrere Jahre als Geschäftsstellenleiter bei der AOK tätig. Ergänzend sammelte er internationale Erfahrung während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts in Argentinien, wo er für die Öffentlichkeitsarbeit einer gemeinnützigen Organisation verantwortlich war.

Seine didaktische Erfahrung erwarb er zunächst im Rahmen einer nebenberuflichen Dozententätigkeit am AOK-Bildungszentrum in Dortmund. Diese Praxiserfahrungen bringt er heute als Dozent an der FOM Hochschule sowie bei ausgewählten Bildungsträgern wie dem Kommunalen Bildungswerk. Seine Lehrgebiete umfassen insbesondere Wirtschaftspsychologie, Personalmanagement, Sozialrecht und Arbeitsrecht.

Links: 


13 Januar, 2026

Seminare und Trainings für Frauen in Führungspositionen

Das Kommunale Bildungswerk begleitet Frauen dabei, ihre Führungspersönlichkeit weiterzuentwickeln und ihre Wirkung nachhaltig zu stärken.  

Hohe Erwartungshaltungen bei gleichzeitigem Zeit- und Ressourcenmangel.
Unsichtbare Mehrarbeit, die selten anerkannt wird.
Selbstzweifel trotz hoher Kompetenz – besonders in entscheidenden Momenten.

Diese Herausforderungen prägen den Berufsalltag vieler Frauen in verantwortungsvollen Positionen. Trotz hoher fachlicher Qualifikation, Engagement und Leistungsbereitschaft bleiben Anerkennung, Sichtbarkeit und Entwicklungsmöglichkeiten häufig hinter den Erwartungen zurück. Gerade in komplexen Arbeitskontexten zeigt sich: Fachliche Kompetenz allein genügt nicht.

Erforderlich sind zusätzlich Raum für persönliche Entwicklung, Austausch auf Augenhöhe sowie praxistaugliche Strategien, die im beruflichen Alltag wirksam unterstützen.

Genau hier setzen die Seminare für Frauen des Kommunalen Bildungswerks an.

Das Kommunale Bildungswerk schafft mit seinen Angeboten einen professionellen und zugleich geschützten Rahmen, in dem Frauen ihre Rolle reflektieren, ihre Stärken gezielt ausbauen und Sicherheit im Umgang mit anspruchsvollen Situationen gewinnen können.

Die Seminare bieten:

  • Professionelles Empowerment
  • Stärkung von Sichtbarkeit und Durchsetzungskraft
  • Praktische Kommunikationstechniken für anspruchsvolle Situationen
  • Ein Netzwerk von Frauen, die ähnliche berufliche Erfahrungen teilen


Ob zur gezielten Förderung von Frauen im Unternehmen oder für den eigenen nächsten Karriereschritt – die Seminare des Kommunalen Bildungswerks bieten einen passenden Rahmen, um Potenziale sichtbar zu machen und nachhaltig zu entwickeln. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Kompetenzen klar zu positionieren und Wirkung zu entfalten.

Frauen in Führungspositionen – Seminare und Trainings

„Frauen sind anders. Männer auch.“ Diese Unterschiedlichkeit zeigt sich auch im Berufsleben – etwa im Führungsstil, in der Kommunikation oder im professionellen Auftritt in der Öffentlichkeit.

Die Bildungsangebote des Kommunalen Bildungswerks unterstützen Frauen strategisch dabei,

  • relevante Schlüsselkompetenzen weiterzuentwickeln,
  • vorhandene Stärken gezielt auszubauen und
  • potenziell hinderliche, genderspezifische Muster bewusst zu reflektieren und zu reduzieren.


Führungstraining für Frauen in leitenden Positionen

Die modular aufgebaute, dreiteilige Seminarreihe „Führungstraining für Frauen in leitenden Positionen“ bietet Teilnehmerinnen die Möglichkeit, Führungshandwerk systematisch zu erlernen oder ihr bestehendes Führungshandeln zu professionalisieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem frühzeitigen Erkennen und Vermeiden gendertypischer Führungsfallen.

In praxisorientierten Workshops zeigen erfahrene Expertinnen und Experten, wie Frauen sich authentisch in männerdominierten Strukturen positionieren, in Verhandlungs- und Entscheidungssituationen überzeugen und auch in herausfordernden Momenten klar, souverän und wirksam kommunizieren.

Insbesondere Politikerinnen, Pressesprecherinnen sowie medial präsente Frauen profitieren von praxisnahen Trainings, die darauf vorbereiten, öffentliche Auftritte – auch in kritischen oder unangenehmen Situationen – selbstsicher und durchsetzungsstark zu meistern.

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/frauen-in-fuehrungspositionen 

https://iab.de/presseinfo/frauen-sind-in-der-fuehrungsebene-weiter-unterrepraesentiert/ 

 

01 Januar, 2026

Seminar Arbeitsrecht und Kommunikation für Führungskräfte

Neues Seminar: Arbeitsrecht und Kommunikation für Führungskräfte - sicher handeln, souverän führen

Überblick: Worum geht es in diesem Seminar?

Dieses Seminar vermittelt praxisnahes arbeitsrechtliches und kommunikatives Handwerkszeug für Führungskräfte und Personalverantwortliche. Im Mittelpunkt steht der souveräne Umgang mit Mitarbeitenden entlang des gesamten Beschäftigungszyklus – von der Stellenausschreibung über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Ziel ist es, Sicherheit im Handeln zu gewinnen und die Angst vor schwierigen Führungssituationen abzubauen. Dabei werden rechtliche Grundlagen konsequent mit konkreten Handlungsempfehlungen für den Führungsalltag verbunden.


Arbeitsrechtliche Grundlagen sicher anwenden

Die Teilnehmenden lernen, Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, Änderungen korrekt umzusetzen und Befristungen sauber zu handhaben. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Führungsalltag häufig unbewusst verletzt wird – etwa bei Stellenausschreibungen oder Bewerbungsgesprächen. Ergänzend werden Direktionsrecht und Arbeitnehmerpflichten praxisnah erläutert, um rechtliche Spielräume sicher nutzen zu können.


Maßnahmen und Konfliktsituationen professionell meistern

Konflikte gehören zum Arbeitsalltag – Unsicherheit im Umgang damit jedoch nicht. Das Seminar zeigt, wann und wie Abmahnungen und Ermahnungen rechtssicher ausgesprochen werden und wie sie kommunikativ so geführt werden, dass sie Wirkung entfalten, ohne die Beziehung unnötig zu belasten. Ebenso werden Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen behandelt, inklusive typischer Risiken und Fehler.

Ein zentrales Ziel ist es, die Angst vor unangenehmen Gesprächen abzubauen – insbesondere vor Kritikgesprächen, Abmahnungsgesprächen und Kündigungsgesprächen.


Kommunikation im Führungsalltag stärken

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der professionellen Gesprächsführung. Die Teilnehmenden lernen, Mitarbeitergespräche strukturiert aufzubauen, Kritik klar, wertschätzend und lösungsorientiert zu formulieren und sicher mit emotional herausfordernden Situationen umzugehen. Dazu gehören Gespräche mit erkrankten Mitarbeitenden, der Umgang mit Low Performern sowie die sachliche und respektvolle Durchführung von Beendigungsgesprächen. Ziel ist es, auch in schwierigen Situationen souverän, empathisch und rechtssicher zu agieren.


Moderne Tools im Personalmanagement nutzen

Abgerundet wird das Seminar durch einen Blick auf moderne Instrumente im Personalmanagement. Die Teilnehmenden erfahren, wie KI-Tools wie ChatGPT & Co. sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden können, etwa zur Gesprächsvorbereitung oder Formulierungshilfe. Zudem wird vermittelt, wie Arbeitszeugnisse rechtssicher, klar und nachvollziehbar erstellt werden.


Warum sollte man dieses Seminar besuchen?

  • Sicherheit statt Unsicherheit: Sie verlieren die Angst vor schwierigen Gesprächen und gewinnen Handlungssicherheit.
  • Rechtssicher handeln: Sie minimieren arbeitsrechtliche Risiken und vermeiden typische Fehler.
  • Souverän kommunizieren: Sie lernen, auch unangenehme Botschaften klar, fair und professionell zu vermitteln.
  • Praxisorientiert: Viele Beispiele und konkrete Leitfäden für den Führungsalltag.
  • Modern & aktuell: Einbindung zeitgemäßer HR-Tools und aktueller Anforderungen.


Zielgruppe: Für wen ist das Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Personalverantwortliche, Mitarbeitende aus Personalabteilungen, Personalräte sowie Entscheider im öffentlichen Dienst und im Gesundheitswesen, die rechtliche Sicherheit gewinnen, kommunikative Stärke ausbauen und schwierige Gespräche souverän führen möchten.

Daniel Weber Dozentenprofil

Person und beruflicher Hintergrund

Daniel Weber ist seit 2021 als Dozent beim Kommunales Bildungswerk (kbw e. V.) tätig und verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Personalmanagement. Hauptberuflich arbeitet er als Personalleiter eines kommunalen Krankenhauses in Nordrhein-Westfalen, wo er für strategische und operative Personalthemen verantwortlich ist. Seine berufliche Laufbahn verbindet damit fundierte Praxis im öffentlichen Sektor mit Lehr- und Vortragstätigkeiten. Durch einen mehrjährigen beruflichen Auslandsaufenthalt in Südamerika verfügt er zudem über fließende Spanisch-, Portugiesisch- und Englischkenntnisse.


Ausbildung und Qualifikation

Daniel Weber begann seine berufliche Entwicklung mit einer Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und einer Weiterbildung zum Krankenkassenbetriebswirt. Anschließend absolvierte er ein Bachelorstudium im Bereich International Management sowie ein Masterstudium in Wirtschaftspsychologie. Diese Kombination aus betriebswirtschaftlichen, psychologischen und praxisnahen Qualifikationen bildet die Grundlage seiner fachlichen Expertise.


Dozententätigkeit

Neben seiner Tätigkeit beim Kommunalen Bildungswerk ist Daniel Weber auch als Dozent an der FOM Hochschule tätig, insbesondere an den Studienzentren Köln, Siegen und Berlin sowie im Digitalen Live-Studium. Dort lehrt er in Bachelor- und Masterstudiengängen und betreut Bachelor- und Masterarbeiten. Seine Lehrtätigkeit erstreckt sich damit sowohl auf Präsenz- als auch auf digitale Studienformate.


Thematische Schwerpunkte

Inhaltlich konzentriert sich Daniel Weber vor allem auf Themen der Personalarbeit und des Personalmanagements. Dazu zählen unter anderem Grundlagen der Personalarbeit, arbeitsrechtliche Fragestellungen, Arbeitsrecht und Kommunikation für Führungskräfte, Personalverwaltung sowie die professionelle Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Seine Veranstaltungen zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug und die Verknüpfung von rechtlichen, organisatorischen und psychologischen Aspekten aus.


Zielgruppe und Ansatz

Die Seminare und Lehrveranstaltungen von Daniel Weber richten sich insbesondere an Personalverantwortliche, Mitarbeitende aus Personalabteilungen, Personalräte sowie Studierende und Führungskräfte im öffentlichen Dienst und im Gesundheitswesen. Sein didaktischer Ansatz ist praxisnah, strukturiert und anwendungsorientiert, mit dem Ziel, komplexe Inhalte verständlich und nachhaltig zu vermitteln.

Links:

31 Dezember, 2025

Weiterbildungsprogramm 2026 veröffentlicht

Das Kommunale Bildungswerk e. V. hat sein Weiterbildungsprogramm 2026 veröffentlicht, das nun für Interessierte zur Verfügung steht. Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen können bereits gebucht werden.

Das Programm umfasst nach Angaben des Veranstalters mehr als 2.000 Themen – darunter Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Führung und Kommunikation, rechtliche Fachgebiete sowie zahlreiche Angebote für Verwaltung und soziale Einrichtungen. Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln praxisorientierte Inhalte, die den beruflichen Alltag unterstützen sollen.

Neben klassischen Präsenzveranstaltungen werden auch flexible Onlineformate angeboten – insbesondere für die Wintermonate. Darüber hinaus können viele Themen als Inhouse-Schulungen direkt in Einrichtungen und Verwaltungen durchgeführt werden.

Das Weiterbildungsprogramm 2026 steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://shorturl.at/8SnPG

Anmeldung und Infos zu allen Seminaren unter: https://www.kbw.de/online-seminare

Weiterbildungsprogramm KBW 2026


Jubiläum: 35 Jahre Kommunales Bildungswerk e.V

Das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW) feierte  im Jahr 2025 sein 35-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat sich das KBW zu einem der bedeutendsten Weiterbildungsanbieter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sowie für Fachkräfte aus sozialen Einrichtungen entwickelt. Mit einem breiten Qualifizierungsangebot, innovativen Lernformaten und starker Praxisnähe leistet das Bildungswerk einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung kommunaler Arbeit in Deutschland.

Zukunftsorientierte Bildungsformate
Neben klassischen Präsenzseminaren bietet das Kommunale Bildungswerk längst digitale Fortbildungsformate, hybride Veranstaltungen sowie zertifizierte Lehrgänge an. Damit reagiert es flexibel auf die Bedarfe von Arbeitgebern und Teilnehmenden und stärkt lebenslanges Lernen im gesamten Bundesgebiet.

Neues Erscheinungsbild und Jubiläumsmotto
Logo KBW (Kommunales Bildungswerk)
Zum 35-jährigen Jubiläum hat das KBW ein neues Corporate Design inklusive Logo und Claim „wissen. teilen. bewegen.“ eingeführt. Das frische Erscheinungsbild steht symbolisch für Wandel, Weiterentwicklung und den modernen Bildungsanspruch des Vereins – und wurde über das gesamte Jahr in allen Medien und Kommunikationskanälen umgesetzt. 










Kostenfreie Jubiläums-Webinare
Als Dankeschön an Teilnehmende und Partner bot das KBW im Jubiläumsjahr monatlich ein neues, kostenfreies Webinar zu aktuellen Themen an. Diese Aktion war ein zentrales Element des Jubiläumsprogramms und ermöglichte einen niedrigschwelligen Zugang zu Weiterbildung für alle Interessierten. 


Veranstaltungs- und Kongressspecials
Im Rahmen des Jubiläumsjahres wurde das Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel in Berlin-Weißensee als zentraler Ort für Veranstaltungen genutzt. 

Personaltage 2025– ein neues, zukunftsorientiertes Kongressformat für Personalverantwortliche, das gemeinsam in Präsenz und digital stattfand und spannende Impulse für Führung und Personalentwicklung bot. Die Personaltage® 2025 des Kommunalen Bildungswerk e.V. fanden vom 5. bis 7. November 2025 statt.


Vielfältiges Weiterbildungsprogramm
Parallel zu den Jubiläumsaktionen präsentierte das KBW ein erweitertes Seminar- und Schulungsprogramm für 2025, das klassische Präsenzformate mit digitalen und hybriden Angeboten verband – insgesamt ein noch breiter aufgestelltes Angebot für Fach- und Führungskräfte.

Seminar Vorstellungsgespräche und Einstellungsinterviews führen

Über das Seminar

Nach wie vor gehören Einstellungsinterviews und Vorstellungsgespräche zu den wichtigsten und am meisten genutzten Methoden der beruflichen Eignungsdiagnostik. Daher bietet das Seminar zu dieser Thematik Seminare an. Bei der Durchführung und Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen und Einstellungsinterviews kann man viel richtig aber auch viel falsch machen. 

  • Vorbereitung: Eine erfolgreiche Durchführung eines Vorstellungsgesprächs beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung. Die Teilnehmer lernen, wie sie sich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten können, indem sie ein genaues Anforderungsprofil erstellen auf dessen Basis die Personalauswahl beruht. 

  • Interviewtechniken: Die Teilnehmer lernen verschiedene Interviewtechniken, um die Bewerber besser kennenzulernen, wie zum Beispiel die Verhaltens- oder Situationsfrage-Technik. Sie lernen auch, wie sie eine angenehme Atmosphäre schaffen und ein professionelles Verhalten an den Tag legen.

  • Kommunikation: Die Teilnehmer lernen, wie sie eine klare und effektive Kommunikation während des Vorstellungsgesprächs aufbauen können. Sie lernen, wie sie sich selbst präsentieren, Fragen stellen und Antworten auf die Fragen der Bewerber geben können.

  • Telefoninterviews, Virtuelle Interviews und Videokonferenzen per Zoom, Webex oder Telefon. Effiziente Vorauswahl durch Telefoninterviews, Besonderheit bei Online-Bewerbungsgesprächen.

  • Bewertung: Die Teilnehmer lernen, wie sie Bewerber bewerten und eine Entscheidung treffen können. Sie lernen, wie sie Informationen aus dem Vorstellungsgespräch sammeln und bewerten können, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  • Feedback geben: Nach dem Vorstellungsgespräch ist es wichtig, Feedback zu geben. Die Teilnehmer lernen, wie sie ein ehrliches und konstruktives Feedback geben können, um die Beziehung mit dem Bewerber aufrechtzuerhalten.


Je nach Wunsch der Teilnehmer wird das Seminar in Form von Gruppenübungen, Rollenspielen und Präsentationen durchgeführt, um die praktischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu verbessern. Das Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie benötigen, um ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch zu führen und die besten Bewerber auszuwählen.


Mitzubringende Arbeitsmittel

Anforderungsprofile, Stellenausschreibungen, Interviewleitfaden und Bewertungsbogen, die besprochen werden sollen


Seminartermine beim Kommunalen Bildungswerk Berlin:

Seminar Vorstellungsgespräche professionell planen, durchführen und bewerten

Seminartermine
  • 22.01.2026 bis 23.01.2026 Berlin oder Online (Zoom)
  • 11.06.2026 bis 12.06.2026 Berlin oder Online (Zoom)
  • 17.09.2026 bis 18.09.2026 Berlin oder Online (Zoom)
 

30 Dezember, 2023

Grundlagen der Sozialversicherung in Deutschland

Die Sozialversicherung in Deutschland basiert auf dem Prinzip der Solidarität und dient dazu, die Risiken des Lebens, insbesondere im Bereich der Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Alter, abzusichern. Hier sind die wichtigsten Grundlagen der Sozialversicherung in Deutschland:


Fünf Säulen der Sozialversicherung:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Arzneimittel.
    Die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch V
  2. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Die Rentenversicherung sorgt für Einkommenssicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
    Die gesetzliche Grundlage für die  Gesetzliche Rentenversicherung ist das Sozialgesetzbuch VI
  3. Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Arbeitslosenversicherung gewährt finanzielle Unterstützung während der Arbeitslosigkeit und bietet Arbeitsvermittlung.
    Die gesetzliche Grundlage für die  Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist das Sozialgesetzbuch III
  4. Pflegeversicherung (PV): Die Pflegeversicherung deckt Kosten bei Pflegebedürftigkeit und unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
    Die gesetzliche Grundlage für die  Gesetzliche Pflegeversicherung ist das Sozialgesetzbuch XI
  5. Gesetzliche Unfallversicherung (UV): Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen.
    Die gesetzliche Grundlage für die  Gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII

Versicherungspflicht:

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze sind in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien und eine private Krankenversicherung wählen.

Beitragsfinanzierung:

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

Die Beitragssätze können je nach Versicherungszweig variieren.

Solidaritätsprinzip:

Die Solidargemeinschaft ist ein grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Gesunde und gut verdienende Versicherte tragen dazu bei, die Leistungen für kranke oder bedürftige Versicherte zu finanzieren.

Leistungsansprüche:

Die Sozialversicherung gewährt Leistungen je nach Art des Versicherungszweigs und den individuellen Bedürfnissen des Versicherten. Dies können beispielsweise Krankengeld, Renten, Pflegeleistungen oder Arbeitslosengeld sein.

Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen:

Bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und geringfügig Beschäftigte, sind in der Regel sozialversicherungspflichtig.


05 November, 2023

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG verbietet Diskriminierung in verschiedenen Bereichen wie dem Arbeitsmarkt, der Bildung, dem Zugang zu Waren und Dienstleistungen, der Mitgliedschaft in Vereinigungen und anderen. 

Mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzs wurde die im Jahr 2006 wurde die Beweislastumkehr eingeführt. Das bedeutet, dass die Beweislast bei Diskriminierungsfällen nicht mehr beim Opfer, sondern beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber muss nun beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. 

Eingruppierung nach TVöD / TVL

Die Eingruppierung nach TVöD ist ein System zur Klassifizierung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Es gibt verschiedene Entgeltgruppen, die sich an der Qualifikation, Erfahrung und Ausbildung der Beschäftigten orientieren. Je höher die Qualifikation, Erfahrung und Ausbildung ist, desto höher die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe und Stufe. Die Entgeltgruppen sind in der Entgeltordnung des TVöD festgelegt. Die Entgelttabelle TVöD VKA stellt die Vergütungstabelle für die kommunal Beschäftigten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dar, die in den Tarifvertrag des TVöD eingruppiert sind.



 

03 November, 2023

Personalpraxis von A bis Z ein Seminar für Einsteiger und Fortgeschrittene in der Personalabteilung

Ein Seminar zum Thema "Grundlagen der Personalarbeit" vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Personalmanagements wie z. B.

Grundlagen des Personalmanagements:

  • Definition und Bedeutung von Personalmanagement
  • Grundlagen der Personalarbeit 
  • Einführung in die praktische Personalarbeit
  • Basis- & Aufbauwissen für Personaler


Personalbeschaffung:

  • Rekrutierungsstrategien
  • Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile
  • Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren


Personaladministration:


Arbeitsrecht:


Personalmarketing:


Diversity und Inklusion:

  • Sensibilisierung für Vielfalt am Arbeitsplatz
  • Inklusive Personalpraktiken und -kommunikation
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


HR-Tools und Technologie:

  • Einsatz von HR-Software und -Systemen
  • Digitalisierung im Personalmanagement
  • Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT & Co. im Personalmanagement
  • Arbeitszeugnisse rechtssicher erstellen

19 Februar, 2023

Telefoninterviews

Telefoninterviews als Ergänzung im Auswahlprozess

Telefoninterviews sind ein häufiges Mittel, um Bewerber in einem frühen Stadium des Bewerbungsprozesses zu prüfen. Telefoninterviews bieten Arbeitgebern eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere in der frühen Phase des Bewerbungsprozesses, da sie eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit sind, Bewerber zu prüfen und eine engere Auswahl für daraus folgende persönliche Vorstellungsgespräche zu treffen. Generell hat auch die Pandemie dazu geführt, dass Telefoninterviews vermehrt durchgeführt wurden.

  1. Kosteneffizienz: Telefoninterviews sind in der Regel kosteneffizienter als persönliche Vorstellungsgespräche, da sie keine Reisekosten oder Ausgaben für Räumlichkeiten, Ausrüstung und Verpflegung erfordern.

  2. Zeitersparnis: Telefoninterviews ermöglichen es Arbeitgebern, eine Vielzahl von Bewerbern in kurzer Zeit zu prüfen, wodurch sie Zeit und Ressourcen sparen und schnell eine engere Auswahl treffen können.

  3. Effektive Filterung: Telefoninterviews können dazu beitragen, Kandidaten zu identifizieren, die nicht den Anforderungen der Stelle entsprechen oder nicht in das Unternehmen passen. Somit können sie die Effektivität des Auswahlprozesses erhöhen.

  4. Flexibilität: Telefoninterviews können zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Orten durchgeführt werden, wodurch Arbeitgeber Bewerber unabhängig von ihrem Standort prüfen können.

  5. Erste Einschätzung des Kandidaten: Telefoninterviews ermöglichen Arbeitgebern, die Kandidaten schnell kennenzulernen, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu beurteilen und ein Verständnis ihrer Persönlichkeit und Eignung für die Position zu gewinnen.
Grenzen von Telefoninterviews
Ein Telefoninterview sollte nie das einzige Auswahlkriterium sein, da natürlich viele Facetten wie z. B. Nonverbale Kommunikation nicht wahrgenommen werden können. Vielmehr dient es als Ergänzung zu Vorstellungsgesprächen in Präsenz oder virtuellen Vorstellungsgesprächen per Camara per Teams, Webex, Skype, Zoom oder ähnlicher Software. 


Literatur: Schulte, S. / Hiltmann, M. (Hrsg), Eignungsdiagnostische Interviews, Standards der professionellen Interviewführung (2023)

Fragetechniken im Vorstellungsgespräch

Es gibt verschiedene Fragetechniken, die im Vorstellungsgespräch angewendet werden können. 


Hier sind einige Beispiele:

  1. Offene Fragen: Offene Fragen beginnen in der Regel mit "Wie", "Was" oder "Warum". Sie erfordern vom Bewerber eine ausführliche Antwort und bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, mehr über die Erfahrung, die Persönlichkeit und die Motivation des Bewerbers zu erfahren.

  2. Geschlossene Fragen: Geschlossene Fragen können mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden und erfordern vom Bewerber eine kurze Antwort. Sie können verwendet werden, um spezifische Informationen über den Hintergrund und die Fähigkeiten des Bewerbers zu sammeln.

  3. Situative Fragen: Beziehen sich auf die Zukunft, genauer gesagt auf konkrete berufliche Aufgaben, mit denen ein Bewerber an seinem neuen Arbeitsplatz konfrontiert wird. Situative Fragen lassen sich sehr leicht entwickeln, wenn man im Zuge der Anforderungsanalyse Interviews mit Arbeitsplatzexperten geführt hat. Beispiel: Stellen Sie sich vor...... Wie verhalten Sie sich? 

  4. Biografische Fragen: Biografische Fragen beziehen sich primär auf die berufliche Biografie der Vergangenheit. Hierhinter steht das Prinzip, dass sich die Fragen möglichst nah an der beruflichen Praxis orientieren sollten.  Bewerber werden gefragt was sie erlebt haben, wie sie mit der Situation umgegangen sind, welche Lehren sie aus entsprechenden Situationen gezogen haben oder wie sie ihr Verhalten im Nachhinein bewerten. Beispiel: Was haben Sie... getan?

  5. Verhaltensorientierte Interviewfrage (Behavior Description Interview (BDI): Verhaltensbasierte Fragen im Vorstellungsgespräch liefern mehr Informationen über die Denk- und Gefühlswelt des Bewerbers und über die Erfahrungen aus früheren Tätigkeiten liefern als herkömmliche Fragen. Die Fragen basieren auf den in der Anforderungsanalyse ermittelten Fähigkeiten und Verhaltensweisen (CIT - Critical Incident Technique) der Stelleninhaber. Verhaltensbasierte Interviewfragen beginnen in der Regel mit den folgenden Sätzen: "Erzählen Sie mir von einer Zeit, in der Sie..., Beschreiben Sie eine Situation, in der Sie..., Nennen Sie mir ein Beispiel aus einer Zeit, in der Sie..."

  6. Negative Fragen: Negative Fragen sind Fragen, die in der Regel mit "Was würden Sie nicht tun" oder "Was gefällt Ihnen nicht an..." beginnen. Sie helfen dem Arbeitgeber, die Einstellung und die Vorlieben des Bewerbers zu verstehen.

  7. Sonstige Fragetechniken die im Vorstellungsgespräch angewendet werden: Zirkuläre Fragen, Zum gängigen Stereotyp konträre Fragen, Projektive Fragen, Abstrakte Fragen, Mehrgliedrige Fragen.


Es ist wichtig zu beachten, dass einige dieser Fragetechniken dazu dienen können, den Bewerber aus seiner Komfortzone herauszulocken und zu sehen, wie er unter Druck reagiert. 


Literatur: Hofmann, E., (2016), Einstellungsgespräche erfolgreich führen- Ein Praxisleitfaden für die Auswahl  der besten Bewerber, 2. Auflage, Wiesbaden, Gabler


Vorstellungsgespräche mit dem Multimodale Interview (MMI®)

Das Multimodale Interview (MMI®)

Das Multimodale Interview (MMI®) wurden 1992 von  Prof. Dr. Heinz Schuler (Universität Hohenheim, Stuttgart, Institut für Sozialwissenschaften) entwickelt. Mit dieser Interviewform soll der trimodalen Ansatzes der Berufseignungsdiagnostik praktisch umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um ein halbstrukturiertes Interview zur Personalauswahl und umfasst im Regelfall die folgenden acht Komponenten:
  1. Gesprächsbeginn
  2. Selbstvorstellung des Bewerbers
  3. Freies Gespräch
  4. Berufsinteressen und Berufswahl
  5. Biografiebezogene Fragen
  6. Realistische Tätigkeitsinformation
  7. Situative Fragen
  8. Gesprächsabschluss

Die Reihenfolge der Komponenten ist weitestgehend festgelegt und bietet einen Festen Rahmen der Durchführung. Fünf dieser Komponenten dienen der diagnostischen Urteilsbildung, wobei die Antworten und das Verhalten des Interviewten bewertet werden. Die übrigen drei dienen vor allem dazu, dem Interaktionsprozess einen natürlichen Gesprächsverlauf zu geben und den Kandidaten zu informieren (Ablauf, Tätigkeitsanforderungen, Feedback).Außerdem liegen feste Verhaltensverankerte Einstufungsskalen vor. Das Interview dauert 30 bis 60 Minuten.

Das MMI zeichnet sich durch seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sowohl in der Mitarbeiterauswahl als auch in der Personalentwicklung aus.  Je nach Kosten-Nutzen-Abwägung ist es für die Auswahl und Förderung von Auszubildenden oder Trainees genauso geeignet wie für gewerbliche/ technische Mitarbeiter, Management- oder Führungskräfte.


Vorbereitung
Im Vorfeld der eigentlichen Interviews müssen anhand einer Anforderungsanalyse erfolgskritische Ereignisse identifiziert, relevante Dimensionen zur Beurteilung der Bewerber erstellt situative Fragen gesammelt und  verhaltensverankerte Einstufungsskalen konstruiert werden. 

Vorteile
  • Hohe prognostische Validität
  • Hohe soziale Validität (Anerkennung durch die Teilnehmer)  (bis zu r = . 52)
  • Moderater Trainingsaufwand für Interview
  • Unabhängigkeit von durchführender Person
  • Situationskontrolle durch Bewerber aufgrund von freien Gesprächsteilen
  • Im Regelfall wird sofort nach jeder Antwort bewertet

Referenz: 
Schuler, H., Moser, K., Diemand, A. & Funke, U. (1995). Validität eines Einstellungsinterviews zur Prognose des Ausbildungserfolgs. Zeitschrift für Pädagogische Psychologie, 9 (1), 45 – 54 

Schulte, S., Hiltmann, M. (Hrsg), Eignungsdiagnostische Interviews, Standards der professionellen Interviewführung (2023)

Personal rekrutieren mit dem Trimodalen Ansatz der Eignungsdiagnostik

Der Trimodale Ansatz der Eignungsdiagnostik

Der trimodale Ansatz der Eignungsdiagnostik wurden von  Prof. Dr. Heinz Schuler (Universität Hohenheim, Stuttgart, Institut für Sozialwissenschaften) entwickelt. Das Konzept kombiniert drei verschiedene Personalauswahlverfahren, um eine umfassende Bewertung der Eignung eines Bewerbers für eine bestimmte Stelle oder Position zu ermöglichen. Die drei Komponenten des trimodalen Ansatzes sind:

  1. Biografische Daten: Diese beziehen sich auf die Informationen über den Werdegang, die Ausbildung und die Erfahrungen eines Bewerbers. Biografische Daten können aus Lebensläufen, Anschreiben oder Referenzen gewonnen werden. Ziel ist es durch vergangenes Verhalten Prognosen für zukünftiges Verhalten zu ermöglichen. 

  2. Simulationsansatz: Hier geht es darum erfolgsrelevantes berufsbezogenes Verhalten des Bewerbers abzubilden und zwar in Form von Beispielsweise Arbeitsproben, Rollenspielen, Gruppendiskussionen, Präsentationen, Fallstudien, schriftlichen Tests und Computergestützte Simulation, Situational Judgement Tests. Ein großer Vorteil des Simulationsansatzes ist, dass er den Bewerbern die Möglichkeit gibt, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in einer realistischen Umgebung zu demonstrieren. Dies ermöglicht es den Arbeitgebern, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie die Bewerber in der tatsächlichen Arbeitsumgebung arbeiten würden. Darüber hinaus ermöglicht es den Arbeitgebern auch, Fähigkeiten und Eigenschaften zu bewerten, die nicht einfach durch herkömmliche Tests oder Fragebögen zu messen sind, wie z.B. Problemlösungsfähigkeiten, Teamfähigkeit oder Kreativität.

  3. Eigenschafts- oder konstruktansatz: Unter diesem Begriff verbirgt sich die Erklärung des Berufserfolges auf Grund relativ stabiler Eigenschaften der Bewerber. Diese Eigenschaften können z. B kognitive Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale oder Interessen sein. Arbeitgeber können die Kreativität eines Bewerbers bewerten, um festzustellen, ob davon auszugehen ist, dass er in einer kreativen Rolle arbeiten kann. Auch Fähigkeitstests, Persönlichkeitstests oder Interessentests ermittelt die Eigenschaft einer Person.
    Der Begriff "Konstrukt" bezieht sich auf eine abstrakte, hypothetische Eigenschaft oder Fähigkeit, die nicht direkt beobachtet werden kann, wie z.B. Intelligenz oder Führungsfähigkeiten. Um ein Konstrukt zu bewerten, werden oft spezielle Tests oder Fragebögen verwendet, die auf der Theorie des Konstrukts basieren. Zum Beispiel kann ein Arbeitgeber einen Intelligenztest verwenden, um die intellektuellen Fähigkeiten eines Bewerbers zu bewerten. 
Durch die Kombination dieser drei Komponenten (auch multimodaler Ansatz genannt) wird der trimodale Ansatz als ein umfassender Ansatz zur Eignungsdiagnostik angesehen, der eine valide und zuverlässige Bewertung der Eignung eines Bewerbers für eine bestimmte Stelle oder Position ermöglicht. Durch die Verwendung mehrerer Tests und Verfahren kann auch das Risiko einer Verzerrung oder Vorurteilen in einer einzigen Bewertungsmethode reduziert werden.



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