05 November, 2023

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG verbietet Diskriminierung in verschiedenen Bereichen wie dem Arbeitsmarkt, der Bildung, dem Zugang zu Waren und Dienstleistungen, der Mitgliedschaft in Vereinigungen und anderen. 

Mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzs wurde die im Jahr 2006 wurde die Beweislastumkehr eingeführt. Das bedeutet, dass die Beweislast bei Diskriminierungsfällen nicht mehr beim Opfer, sondern beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber muss nun beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. 

Digitale Entgeltabrechnung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Erteilung von Abrechnungen in „Papierform“  Urteil BAG vom 28. Januar 2025 Aktenzeichen: 9 AZR 48/24 ...